Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Hinweis - Kinderreisepass ab 1. Januar 2024
Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Ab dem 1. Januar 2024 können Bundesweit keine Kinderreisepässe mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung.
Kinderreisepässe, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Was ist die Alternative?
Die Alternative für den Kinderreisepass ist der reguläre Personalausweis und / oder Reisepass. Diese können unabhängig vom Alter beantragt werden und haben (bis zum 24. Lebensjahr) eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Die Kosten für den Personalausweis (unter 24 Jahren) liegen bei 22,80 € und für den Reisepass bei 37,50 €.
Eltern, die mit den Kindern eine Reise planen, sollten sich rechtzeitig über die gültigen Einreisebedingungen des Urlaubslandes informieren, damit das entsprechende Ausweisdokument frühzeitig beantragt werden kann. Für einen Express Reisepass entsteht eine Gebühr von 69,50 €.
Was ist zu beachten?
Wichtig zu wissen ist, dass anders als beim Kinderreisepass der reguläre Personalausweis und Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden können.
Der Personalausweis braucht etwa 2-3 Wochen bis zur Fertigstellung, der Reisepass ca. 4-6 Wochen.
Was wird zur Beantragung des Personalausweises / Reisepasses benötigt?
Zur Beantragung muss ein biometrisches Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate sein darf, mitgebracht werden.
Außerdem ist entweder das bisherige Dokument oder die Geburtsurkunde mitzubringen.
Falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile anwesend sein können, muss eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils ausgefüllt und unterschrieben werden und eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden.
Termine für die Beantragung können online reserviert werden. Bei Fragen steht das Team des Bürgerservice Rodgau unter buergerservice@rodgau.de per Mail oder telefonisch unter der Nummer: 06106 / 693-0 zur Verfügung.
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau, solange der Kinderreisepass noch gültig ist?
Wann?
- Vor Ort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung am Besten im Rahmen der An- bzw. Ummeldung
Wie?
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Kinderreisepass
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Wenn eine Eintragung im Pass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Pass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Kinderreisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Voraussetzungen
- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
- Hinweis: Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Pass-/Personalausweisregister überprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kinderreisepass
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Wohnanschrift im Kinderreisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.