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Geburtsurkunde; Ausstellung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit per Email oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe

Wie?

  • Vor Ort
    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Per Email
    • Bitte das Geburtsdatum, den Geburtsnamen und die Adresse nennen.
    • Bei Geburten vor dem 01.01.1977 bitte auch den Geburtsort angeben.
    • Hinweis: Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen, benötigen wir eine Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses. Die Urkunde schicken wir Ihnen mit einer Rechnung zu.
  • Vor Ort
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Hinweis: Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen, benötigen wir eine Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses.

Kosten?

  • 12,00 € für die erste Urkunde und für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 6,00 €

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Welche Gebühren fallen an?

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.


 Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
    • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Beantragung per Post oder Fax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Weitere Voraussetzungen:

  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.