Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Online-Service
    • Per Smartphone oder Tablet durch Scannen des QR-Codes auf dem Anhörungsschreiben
    • Oder über den OWI-Online-Service unter Verwendung des Logins und Passwort/PIN des zugegangenen Anhörungsschreiben 
  • Vor Ort
    • nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Smartphone oder Tablet inkl einem QR-Code Reader sowie QR-Code des des zugegangenen Anhörungsschreiben
    • Alternativ- Login und Passwort/PIN des zugegangenen Anhörungsschreiben
  • Vor Ort
    • Aktenzeichen (Anhörungsschreiben oder Bußgeldbescheid)
    • Ggfs. Kennzeichen des Fahrzeuges

Kosten?

  • Austausch mit der verantwortlichen Stelle bzw. Nutzung des Online-Service ist kostenlos
  • Das Bußgeld richtet sich nach dem aktuellen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.