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Schädlingsbekämpfung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Schriftlich (formlos) unter Stichwort „Schädlingsbekämpfung“
    • per E-Mail an ordnungsamt@rodgau.de
    • per Post an Hintergasse 15, 63110 Rodgau
  • Vor Ort nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Rathaus, Hintergasse 15, 63110 Rodgau  

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Sachverhaltsschilderung
  • Ggfs. Fotos

Kosten?

  • Keine

Hinweis!

Es bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob zivilrechtliches Einschreiten erforderlich ist oder aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Weiterleitung an das Gesundheitsamtes des Kreises Offenbach erforderlich wird.

Leistungsbeschreibung

Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.

Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.