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Information zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum

Allgemeine Information

Seit wann ist Parken auf dem Gehweg nicht (mehr) erlaubt?

Parken auf dem Gehweg ist nach § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich noch nie erlaubt gewesen – es wurde in Rodgau aber geduldet, wenn auf dem Gehweg eine Restbreite von einem Meter zur Verfügung stand.

Warum wird das jetzt anders?

Menschen, die zu Fuß gehen, den Rollator nutzen oder einen Kinderwagen schieben, sind im Straßenverkehr besonders schutzwürdig. Das gilt auch für Kinder bis 8 Jahre, die mit ihrem Fahrrad den Gehweg nutzen müssen und die sie begleitenden Eltern. Aus diesem Grund muss der gesamte Gehweg zur Verfügung stehen.

Der Gesetzgeber hat das auch in dem neuen Bußgeldkatalog seit November 2021 mit neuen höheren Beträgen nochmals verdeutlicht. Außerdem soll erreicht werden, dass klimabewusst und umweltfreundlich die Nutzung eines Kraftfahrzeuges auf das notwendige Maß begrenzt wird.

Was kann ich tun?

Prüfen Sie bitte, ob auf Ihrem Grundstück oder in Ihrer Garage Platz für das Fahrzeug ist. Vielleicht lassen sich Ihre Fahrzeuge auch hintereinander dort abstellen. Damit soll der öffentliche Parkraum entlastet werden. Sie können auch ihr Fahrzeug ein Stück weiter weg parken und einige Meter mehr zu Fuß gehen, um an ihr Fahrzeug zu gelangen.

Im Sinne der Umweltfreundlichkeit kann es auch zweckmäßig sein darüber nachzudenken, ob Sie mit dem öffentlichen Personennahverkehr auch Ihre Ziele erreichen und somit den Anteil der Fahrten mit dem Auto reduzieren können.

Warum wird das nicht in ganz Rodgau gleichzeitig so gehandhabt?

Es gibt in Rodgau viele unterschiedliche Straßen mit unterschiedlichen Straßenbreiten und Gehwegen. Somit muss jede Straße einzeln betrachtet werden. Die Ersteinführung der neuen Parkregelung geht einher mit Infos und Aufklärung vor Ort – da ist es uns wichtig nach und nach auch ausreichend Zeit zu haben.

Wer bekommt welche Infos?

Die Stadt Rodgau informiert über die Medien vorab, in welchen Straßen und in welchem Abschnitt die Parkregelung als nächstes den gesetzlichen Grundlagen angepasst wird. Zeitgleich erhält die Anwohnerschaft ein Schreiben der Stadt, in dem die wesentlichen Informationen enthalten sind. Vor Ort erhalten ab diesem Zeitpunkt die falsch geparkten Fahrzeuge unseren roten Infozettel.

Wir beobachten die Situation dann ungefähr vier Wochen lang und stehen für Rückfragen zur Verfügung – danach wird die Ordnungspolizei bei ihren regelmäßigen Kontrollen entsprechend tätig.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Für das Parken auf Gehwegen wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55,00 € erhoben.

Wen kann ich fragen?

Sie können sich gerne an uns wenden und dazu die Funktion „Bürgeranliegen“ auf unserer Homepage nutzen oder uns während der üblichen Dienstzeiten anrufen unter:  06106/693-1185, Frau Voigt.