Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
- Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder die Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland von beiden Heiratswilligen
- Eine erweiterte Meldebescheinigung bei einem Wohnsitz in Deutschland
- Bei Vorehen/ Lebenspartnerschaften die Urkunde bzw. die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Die ausländische Lebenspartnerschaftsurkunde mit einer Übersetzung
- Anschließend vor Ort
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort im Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Person
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder die Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland von beiden Heiratswilligen
- Eine erweiterte Meldebescheinigung bei einem Wohnsitz in Deutschland
- Bei Vorehen/ Lebenspartnerschaften die Urkunde bzw. die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
- Die ausländische Lebenspartnerschaftsurkunde mit einer Übersetzung
Kosten?
- 94 €
Allgemeine, detailliertere Informationen finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.
Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:
- Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
- Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
- Ort und Tag der Geburt beider Personen
- Geschlecht der Lebenspartner
- Angaben zur Religionszugehörigkeit
Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?
Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Verfahrensablauf
Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat:
Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.
Voraussetzungen
- Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
- Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
- Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.
Rechtsbehelf
Sie können einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht stellen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.