Namensänderung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
-
- Antrag
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder die Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland
- Eine Meldebescheinigung
- Bei Vorehen/Lebenspartnerschaften die Urkunde
- Negativbescheinigung des Schuldnerverzeichnisses beim AG Hünfeld
- Führungszeugnis ab 14 Jahren
2. Anschließend vor Ort
-
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
-
- Vor Ort im Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Person
- Antrag
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister oder die Geburtsurkunde bei einer Geburt im Ausland
- Eine Meldebescheinigung
- Bei Vorehen/Lebenspartnerschaften die Urkunde
- Negativbescheinigung des Schuldnerverzeichnisses beim AG Hünfeld
- Führungszeugnis ab 14 Jahren
- Vor Ort im Original vorzulegen
Kosten?
- Nach Aufwand zwischen 28,00 € und 1680,00 €.
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Voraussetzungen
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
- Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
- Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
- Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
- Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.