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Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
    • Geburtsnachweis der Eltern
    • Die ausländische Geburtsurkunde des Kindes
    • Eheurkunde
    • Nachweis über die erfolgte Adoption im Ausland (Gerichtsurteil usw.)
  2. Anschließend vor Ort 
    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Vor Ort im Original vorzulegen
      • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der anzeigenden Person
      • Geburtsnachweis der Eltern
      • Die ausländische Geburtsurkunde des Kindes
      • Eheurkunde
      • Nachweis über die erfolgte Adoption im Ausland (Gerichtsurteil usw.)

Kosten?

  • 47 €


Allgemeine, detailliertere Informationen finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.

Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
 

Rechtsbehelf

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden.  (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
 

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.