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Was erledige ich wo?

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Gewerbeummeldung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit per PDF Formular
  • Abholung des Formulars während der Öffnungszeiten möglich (kein Termin erforderlich)

Wie?

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • PDF-Formular
    • Bei inhaltlichen Änderungen diverse Unterlagen je nach Gewerbeart
    • Gültigen Personalausweis oder Pass
    • Nachweis über die entrichtete Gebühr

Kosten?

  • Gewerbe-Ummeldung inklusive Empfangsbescheinigung 36 € 
  • Gewerbe-Ummeldung ohne Empfangsbescheinigung 28 €

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
 

Hinweis zu den Gebühren bei einer Gewerbeanzeige

Sofern Sie die Gewerbeanzeige per Fax oder E-Mail einreichen, fügen Sie bitte den entsprechenden Überweisungsbeleg bei.

Anträge / Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.