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Ratten melden

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Schriftlich (formlos)
    • per E-Mail an ordnungsamt@rodgau.de
    • per Post an Hintergasse 15, 63110 Rodgau
  • Vor Ort nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
    • ADRESSE: Rathaus, Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Keine Unterlagen, nur Ortsangaben zur Einschätzung

Kosten?

  • Keine

Hinweis!
Die Mitteilung wird ggfs. an die für die Kanalisation zuständigen Stadtwerke der Stadt Rodgau weiter geleitet!

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
 
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
  • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
  • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
  • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
  • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.