Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
1. Kircheneintritt:
Die Dienstleistung wird nicht durch die Stadt Rodgau angeboten, sondern durch die jeweilige örtliche Religionsgemeinschaft.
2. Kirchenaustritt:
Wann?
- Vor Ort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Wie?
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kosten?
- 30 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.