Gefährliche Hunde
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Online-Service
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
- Vor Ort
- Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart „O“), „Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes“; § 5 Abs. 3 HundeVO
- Nachweis einer abgeschlossenen Hundehaftpflichtversicherung nebst Nachweis der Zahlung des Versicherungsbeitrages; § 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO
- Nachweis der fristgerechten Zahlung fällig gewordener Hundesteuer; § 3 Abs. 1 Nr. 8 HundeVO
- Vorlage eines aktuellen Farbfotos des Hundes
- Vollständige Kopie des Heimtierausweises
- Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chip unveränderlich gekennzeichnet ist; § 12 HundeVO
- Nachweise (Fotos), dass der Hund artgerecht gehalten wird
Kosten?
- 67 € bis 338 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
- Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.