Öffentliche Versammlung: anmelden
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online, schriftlich per E-Mail bzw. Post oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Online-Service
- Schriftlich (formlos)
- per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
- per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
- Schriftlich
- formloser, schriftlicher Antrag
Kosten?
- Kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.