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Öffentliche Versammlung: anmelden

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Online-Service
  • Schriftlich (formlos)
    • per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
    • per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
  • Vor Ort
    • nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
  • Schriftlich
    • formloser, schriftlicher Antrag

Kosten?

  • Kostenlos 

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

  • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

  • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

  • Zahl der Ordner,

  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

  • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

beinhalten.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

Onlinedienste

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.