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Personalausweis: Verlustanzeige

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • keine Unterlagen notwendig
  • Vor Ort
    • Ggf. Identitätsnachweis wie z.B. Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Erforderliche Unterlagen

  • Verlustanzeige
  • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

Kosten

Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

Onlinedienste

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.