Standplatzgenehmigung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online, schriftlich oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Online-Service
- Schriftlich (formlos)
- per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
- per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
- Schriftlich oder
- Formloser Antrag
- Mitteilung, für welchen Wochenmarkt der Antrag gilt
- Nachweis über die benötigten Aufstellfläche, ggfs. Skizze oder Fotos
- Ggfs. Reisegewerbekarte
Kosten?
- Berechnung erfolgt nach Standplatzfläche
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.