Wahlschein beantragen
Kurzinfo
Wie beantrage ich die Briefwahlunterlagen (Wahlschein) bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- In den jeweiligen Wahlzeiten jederzeit online oder vor Ort zu den Öffnungszeiten
Wie?
- Online
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei Abholung für andere Personen
Kosten?
- keine
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Voraussetzungen
Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag - Sie können hierfür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
-
Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag) oder Sie senden eine E-Mail an Ihre Gemeindebehörde mit folgenden Angaben:
- Vornamen, Name
- Geburtsdatum
- Adresse,
und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese. - Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.