Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Wohnung Abmeldung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
    • Bei Umzug ins Ausland
    • Hinweis: Bei Umzug innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung am neuen Wohnort.

Wie?

  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vor Ort
    • Alle Ausweisdokumente (mindestens der Personalausweis)

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Dr. Laier, RL VII2 BMI

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.