Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • funktionsfähiger Drucker
    • digitale Kopie Ihres Ausweisdokuments und ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung jeweils im Format PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP
  • Vor Ort
    • Alle Ausweisdokumente (mindestens der Personalausweis)
    • Nachweis über Heirat, Scheidung oder Lebenspartnerschaft
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Bei ausländischen Urkunden: Original mit Übersetzung
    • Wohnungsgeberbestätigung

Kosten?

  • Kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.