Zweitwohnung / Nebenwohnung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
- Nach Einzug in die Nebenwohnung
Wie?
- Online-Service
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- funktionsfähiger Drucker
- digitale Kopie Ihres Ausweisdokuments und ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung jeweils im Format PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP
- Vor Ort
- Alle Ausweisdokumente (mindestens der Personalausweis)
- Nachweis über Heirat, Scheidung oder Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bei ausländischen Urkunden: Original mit Übersetzung
- Wohnungsgeberbestätigung
Kosten?
- Kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.