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Was erledige ich wo?

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Anzeige von Feuerwerken

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Online-Service
  • Vor Ort
    • nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
  • vor Ort
    • Unterlagen zum Zweck des Feuerwerkes

Kosten?

  • Kostenlos für Erlaubnisinhaber
  • 100 Euro für Privatpersonen

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Vor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder der Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG, das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2. Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 02.01 bis zum 30.12.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Mindestens 2 Wochen vorher
  • in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, muss die Anzeige mindestens 4 Wochen vorher erfolgen.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.