Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Online-Service
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
- vor Ort
- Anzeige eines Lagerfeuers
- Antrag eines Brauchtumsfeuers/Osterfeuers
- Ggfs. Einverständnis des Grundstückseigentümers
Kosten?
- Kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.