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Förderung von Balkon-Solaranlagen ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 tritt die aktualisierte Richtlinie zur Förderung von Balkon-Solaranlagen für 3 Jahre bis zum 31.12.2026 in Kraft. Die Förderung beträgt 25 % bis maximal 200 € des Rechnungsbetrages und ist ein einmaliger Zuschuss.

Es gilt das „Windhundprinzip“ – gefördert wird solange, bis der Topf in Höhe von jährlich 100.000 € geleert ist.

Um den Zuschuss zu erhalten, ist ein Antrag über den Online-Service mit Nachweisen (Rechnungskopie, Foto der installierten Anlage) zu stellen. Die Nachweise sind direkt mit dem Antrag hochzuladen.

Alternativ kann hierzu ein Antragsvordruck in Papierform oder als PDF-Datei telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.

   

Wichtig:

Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. D.h. ein Antrag ist vollständig, wenn der Antrag ausgefüllt ist und die Nachweise vorliegen.

Beim Online-Verfahren entfällt die Unterschrift.

Balkonsolar-Anlagen, die ab 2023 gekauft wurden, sind auch in 2024 förderfähig.

Antragsfrist ist der 31.12. des jeweiligen Förderjahres.

Wer Fragen zum Förderprojekt und Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahren hat, kann sich telefonisch oder per Email an Herr Dirk Engelmann-Olwig wenden.


Hinweis/Empfehlung:

Mieterinnen bzw. Mieter sollten sich von der Vermieterin bzw. dem Vermieter eine schriftliche Einverständniserklärung für die Installation und den Betrieb der Balkonsolaranlage geben lassen. Mögliche versicherungstechnische Belange sollten im eigenen Interesse ebenfalls geprüft werden (Hausrat-, Wohngebäude-, Haftpflichtversicherung).