Alles rund um den Hund
Auf dieser Seite finden Sie eine Vielzahl an Dienstleistungen, Informationen und Regelungen rund um den Hund. Ziel ist es dies zentral zusammenzufassen und so einen Service für Hundehaltende und Interessierte zusammenzustellen, um ein gutes Miteinander mit allen Rodgauern zu ermöglichen.
Seit dem 28. Juli 2023 gilt die in der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Juli 2023 beschlossene Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere. Die Hundesteuer-Satzung gilt weiter.
Neu:
- Ein neuer Flyer informiert als Hundewegweiser über die wichtige Themen.
- Die zuvor speziell ausgewiesenen Straßen mit Leinenpflicht entfallen zugunsten einer gesamtheitlichen Regelung ebenso die alten Übersichtsdokumente zu dieser Angelegenheit.
FAQs zum Thema Hund
Was passiert, wenn ich die Hinterlassenschaften meines Hundes nicht beseitige?
Hundekot muss vom Hundehalter sofort beseitigt werden. Kostenlose Kotbeutel sind an mehr als 40 Stellen in der Stadt erhältlich. Wenn Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht beseitigen und eine Anzeige erstattet wird, müssen Sie eine Geldstrafe von mindestens 50 € zahlen.
Wie kann ich meinen Hund an- oder abmelden?
Nach §10 Hundesteuersatzung der Stadt Rodgau müssen Hundehalter in städtischen Gebieten ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb des Hundes online anmelden und gegebenenfalls online abmelden. Analog sind An- und Abmeldung auch über ein Formular, erhältlich beim Bürgerservice der Stadt, möglich. Sie können das ausgefüllte Formular im Rathaus, beim Bürgerservice abgeben oder per Post zusenden. Die jährliche Steuer für den ersten Hund beträgt derzeit 60 € pro Jahr.
Wann muss ich meinen Hund an der Leine führen?
Während der Brut- und Setzzeit, also zwischen dem 15. Februar und dem 15. Juni, müssen Hunde im gesamten Stadtgebiet auch außerhalb der Bebauung immer an der Leine geführt werden. Außerdem müssen Hunde das ganze Jahr über an bestimmten Orten an der Leine geführt werden:
- verkehrsberuhigte Zonen, die durch Schilder gekennzeichnet sind
- Parks und andere Veranstaltungsorte in der Stadt
- Straßen, Brücken, Unterführungen und Haltestellen der S-Bahn
- Straßen, die zu den Waldfreizeitanlagen führen
- Straßen in unmittelbarer Nähe von Kindergärten und Grundschulen sowie auf Spielplätzen
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von 50 € geahndet.
Wie sollte ich meinen Hund in Schutzgebieten ausführen?
In Landschaftsschutzgebieten müssen Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit nicht an der Leine geführt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Hund immer in Ihrer Nähe ist, damit Sie im Bedarfsfall eingreifen können.
In Naturschutzgebieten müssen sowohl Hunde als auch Menschen immer auf den ausgewiesenen Wegen bleiben. Hunde müssen in diesen Gebieten generell an der Leine geführt werden.
Wo kann sich mein Hund ohne Leine bewegen?
Es gibt in Rodgau zwei Bereiche, in denen Ihr Hund das ganze Jahr über ohne Leine frei laufen kann:
- in Dudenhofen, neben dem Dellweg. Der Eingang befindet sich auf der Südseite der Claus-von-Stauffenberg-Strasse.
- in Weiskirchen, Hauptstraße 107
Was ist ein gefährlicher Hund?
Eine Definition trifft die Hundeverordnung des Landes Hessen:
- Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine außergewöhnliche Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere mensch- oder tiergefährdende Eigenschaften besitzen
- Hunde, die in der Hundeverordnung gelistet sind sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
- Hunde, die Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass bedroht, gebissen oder anderweitig gefährdet haben
Kontakte für weitere Fragen
- Anleinpflicht und gefährliche Hunde
- Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Telefon: 06106 693-1252
- Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Telefon: 06106 693-1252
- Hundesteuer (An- und Abmeldung)
- Fachbereich Steuerungsmanagement - Telefon: 06106 693-1600
- Fachbereich Steuerungsmanagement - Telefon: 06106 693-1600
- Hundekotstationen inkl. Standorte und Hundeauslauffläche in Weiskirchen
- Fachbereich Grünflächen und Forst - Telefon: 06106 693-1341
- Fachbereich Grünflächen und Forst - Telefon: 06106 693-1341
- Hundeauslauffläche in Dudenhofen
- Fachbereich Stadtplanung und Umwelt - Telefon: 06106 693-1350
Dienstleistungen rund um den Hund
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Hundesteuer Ermäßigung beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuermarke nach Verlust neu erhalten / Ersatzhundesteuermarke
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Hundesteuer festsetzen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Gefährliche Hunde
- Hundeausbildung zu Schutzzwecken, Erlaubnis (Schutzhundeausbildung)
- Tier abgeben im Tierheim
- Tier vermitteln
- Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis
- Verfolgung von Angriffen durch Tiere