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07.01.2025

Grundsteuerbescheide werden verschickt

Ab Mitte der Woche werden die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt. Diese enthalten erstmalig das Ergebnis der Neubewertung der Grundstücke und den neuen für Rodgau geltenden Hebesatz. Das neue Grundsteuerrecht gilt ab dem 1. Januar. Dem voraus ging eine vom Verfassungsgericht geforderte Veränderung der Grundlagenberechnung. Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer in Hessen wurden deshalb 2022/2023 aufgefordert, eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Das Finanzamt hat daraufhin den Grundbesitz neu bewertet und den Eigentümerinnen und Eigentümern den sogenannten „Grundlagenbescheid“ mit dem neuen Steuermessbetrag zugeschickt. Die Grundsteuer basiert auf diesem Messbetrag, der mit dem Rodgauer Hebesatz (Grundsteuer A: 760 %, Grundsteuer B: 800 %) multipliziert wird. An dieser rechnerischen Verfahrensweise hat sich nichts geändert. Der Hebesatz ist aufgrund der Empfehlung des Landes festgelegt. Ziel war, die Gesamteinnahmen der Kommune durch die Reform nicht zu verändern. Die neuen Hebesätze wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2024 beschlossen. Die Grundsteuer kann als Nebenkosten auch auf Mietwohnungen oder -häuser umgerechnet werden. Noch immer fehlen der Stadt Rodgau aus technischen Gründen noch ca. 1500 Messbescheide (Grundlagen zur Steuerfestsetzung), obwohl die Bescheide vom Finanzamt bereits an die Steuerpflichtigen verschickt wurden. Diese erhalten im Moment keinen neuen Grundsteuerbescheid durch die Stadt Rodgau. Soweit diese in Kürze vorliegen, werden auch die noch fehlenden Bescheide nachträglich erstellt und an die Grundbesitzerinnen und -besitzer verschickt. Wer Fragen zum Messbetrag oder der Umsetzung der Grundsteuer-Erklärung hat, muss sich direkt an das Finanzamt werden: finanzamt.hessen.de/offenbach oder 069 8091-1. Die Stadt Rodgau beantwortet alle sonstigen Fragen: steuer@rodgau.de oder 06106 693-1600. Es könnte sein, dass es aufgrund vieler Anfragen zu Verzögerungen in der Beantwortung kommen kann. Hierfür wird um Verständnis gebeten.